Kurzzeitvermietungen
Mit diesem Post möchten wir das Thema Kurzzeitmietverträge besser erklären. WAS IST EINE KURZZEITVERMIETUNG? Der Kurzzeitmietvertrag ist ein Mietvertrag von Immobilien für die Wohnnutzung (ex L. 431/1998), (gemäß Gesetz Nr. 431/1998), abgeschlossen von Privatpersonen außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit, mit einer Gesamtmietdauer von maximal 30 Tagen pro Jahr mit demselben Mieter.